Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.02.2026
Löschungsankündigung
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.09.2020
Termine
05.09.2016
Sonstiges
25.08.2016
Eröffnungen
03.08.2016
Sicherungsmaßnahmen
11.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
14.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.07.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.06.2014
Sicherungsmaßnahmen
14.05.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.03.2012
Neueintragungen